AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Jana Bath (im Folgenden kurz Fotografin genannt) erteilten Aufträge. 

1.2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Papierbilder, Lichtbilder in digitaler oder digitalisierter Form, usw.)

2. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

2.1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial im Sinne des Urheberrechtsgesetzes §2 Abs.1  Ziffer 5 handelt.

2.2. Mit dem Kauf eines Bildes/Bezahlung des Fotoshootings erhält der Kunde kein ausschließliches Nutzungsrecht.

3. URHEBERRECHT

3.1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern im Sinne des Urhebergesetzes zu. Mit dem Verkauf des Bildmaterials egal in welcher technischen Form dieses vorliegt, wird nicht das Urheberrecht übertragen!

3.2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart. Diese Vereinbarung erfolgt immer in schriftlicher Form.

4. NUTZUNG UND VERBREITUNG

4.1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, Social Media, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM, USB oder Versanddatei oder ähnlichem, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

4.2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

4.3. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und vergütet wurde.

4.4. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

4.5. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

4.6. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

4.7. Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.

4.8. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst auf den Auftraggeber über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

4.9. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrHG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrHG wird ausdrücklich abbedungen.

4.10. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung auf Recht zur Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

4.11. Die Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

5. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, LIEFERUNG

5.1. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.

5.2. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale (Shooting laut gültiger Preisliste) berechnet. Nebenkosten wie beispielsweise Anfahrtspauschale sind vom Auftraggeber zu tragen. Berechnet werden die am Tag der Ausführung gültigen Preise in Euro.

5.3. Das fällige Honorar muss am Aufnahmetag in bar beglichen werden, oder per Überweisung vor der zur Verfügungstellung des Bilderlinks oder Bildmaterials. Eine Bezahlung bei Abholung liegt im Ermessen der Fotografin. Für Hochzeiten gelten abweichende Zahlungsmodalitäten, welche schriftlich in einem Vertrag fixiert sind. Grundsätzlich jedoch ist es bei Festbuchungen von Hochzeiten notwendig, innerhalb einer festgelegten Zeit eine Anzahlung in Höhe der hälftigen Auftragssumme vorzunehmen. Der Restbetrag wird nach Auftragserfüllung fällig. Eine Herausgabe der Bilder/ Dateien ohne Zahlung des vollständigen Honorars ist ausgeschlossen. Eine Herausgabe/ Zusendung der Lichtbilder/Dateien erfolgt jedoch erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Summe. Der eventuelle Versand der Bilder ist zusätzlich zu zahlen. Für Nachbestellungen gelten die ausgewiesenen Preise.

5.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

5.5. Bei den Lieferungen steht die Wahl des Transportmittels frei. Kosten für eine vom Besteller gewünschten beschleunigte oder besondere Transportart gehen zu Lasten des Bestellers. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten, Verzögerung durch das Transportunternehmen etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.

6. HAFTUNG, REKLAMATION, LÖSCHUNG DER BILDDATEN

6.1. Die Aufbewahrung der Dateien erfolgt ohne jegliche Gewähr. Sechs Monate nach Beendigung des Auftrages werden die digitalen Bilddateien vernichtet. Per Auftrag ist es möglich, eine längerfristige Speicherung zu fordern, dies wird jedoch immer im Auftragsformular des Kunden gesondert vereinbart und vermerkt. 

6.2. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials.

6.3. Die Zusendung der Produkte erfolgt bei unversichertem Versand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

6.4. Schadenersatz leistet die Fotografin gegebenenfalls nur in Höhe des Wertes des Auftrages. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6.5. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung der Fotografin Jana Bath ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Schadensersatzansprüche  sind ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die Set/Paketpreise beinhalten  die angegebene Zahl von Fotografien (Print oder Digital). Die Auswahl dieser, sowie die Ausschnitts Festlegung obliegt der Fotografin. Die Auswahl der im Set bzw. Paket enthaltenen Dateien/Bilder erfolgt über einen Onlinelink. Der Onlinelink wird nach dem Fotoshooting und vollständiger Bezahlung auf eine vom Kunden angegebene E-Mail Adresse geschickt. Der Zeitpunkt des Zusenden des Links variiert und ist von der Auftragslage der Fotografin abhängig. Bitte lesen Sie hierzu auch meine ‘Datenschutzerklärung’.

6.6. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln am fertigen Bild als gedrucktes Produkt,  müssen innerhalb von sieben Tagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Das heißt, reklamieren Sie z.B. ein Fotobuch aufgrund von Druckmängeln, müssen Sie das beanstandete Produkt vorlegen und gegen das Ersatzprodukt eintauschen.

6.7. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6.8. Signaturen auf den ausgelieferten Porträts oder Bildern berechtigen zu keiner Reklamation.

6.9. Reklamationen bzw. Schadensersatzansprüche sowie Abschläge auf Rechnungen bezüglich der zeitlichen Fertigstellung der Bildwerke ist ausgeschlossen.

7. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt mündlich oder schriftlich zustande. Dabei wird Ort, Zeit und Art des Fotoshootings festgelegt. Änderungen oder Auflösung des Vertrages bedürfen der Zustimmung der Fotografin und müssen rechtzeitig, mindestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden, andernfalls kann die Fotografin Schadensersatz in Höhe der gebuchten Leistung verlangen. Bei Hochzeitsaufnahmen gilt diese Regelung nicht. Ein verbindlicher Vertrag bei Hochzeitsfotografien kommt mit der Leistung einer Anzahlung zustande. Wird der Hochzeitstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten oder will dieser vom Vertrag zurücktreten ist die vereinbarte Summe trotzdem fällig, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass der Fotografin ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR

Wird die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stundensatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.